Eislaufordnung - Eislaufcenter Wesel

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Eislaufordnung

Hallen- und Eislaufordnung für das Eislaufcenter Wesel
§1
Das Betreten des Eislaufcenter Wesel ist nur nach dem Lösen einer Eintrittskarte an der Kasse gestattet.
Eine Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch einer öffentlichen Eislaufzeit und verliert mit Verlassen des kontrollierten Bereichs seine Gültigkeit.
Es gelten die an der Kasse angeschlagenen Eintrittspreise.
Durch den Kauf einer Eintrittskarte unterwirft sich jeder Gast den Bestimmungen dieser Hallen- und Eislaufordnung.

§2
Im gesamten Eislaufcenter Wesel gilt das gesetzliche Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten und Shishas.

§3
Gekennzeichnete Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege sind ständig freizuhalten.

§4
Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderruft.

§5
Aus Sicherheitsgründen sind folgende Sachen im Eislaufcenter Wesel verboten:
  • Betreten der Eisfläche mit Straßenschuhen oder Schlittschuhen mit Langlaufkufen / Schnelllaufschlittschuhe
  • Laufen entgegen der gewöhnlichen Laufrichtung
  • Schnelllaufen, Kettenlaufen sowie Fangen spielen
  • rücksichtsloses und gefährdendes Fahren
  • starke Bremsmanöver (sogenannte "Kanadier")
  • spielen mit Pucks oder anderen Gegenständen während der öffentlichen Laufzeiten
  • werfen von Schneebällen und anderen Gegenständen
  • das Sitzen auf der Bande und Eisfläche, das Springen über die Bande und das Stehen auf den Bänken mit Schlittschuhen
  • der Verzehr von Speisen und Getränken auf der Eisfläche
  • das Mitführen von Waffen jeglicher Art sowie Gegenstände, die als Waffe oder Wurfgeschosse Verwendung finden könnten
  • das Mitbringen oder Benutzen von Fackeln, Feuerwerkskörpern, bengalischen Feuern, Rauchkerzen oder anderer pyrotechnischer oder leicht entzündlicher Materialien
  • Freestyle- und Eiskunstlaufübungen
  • das Tragen von Kindern auf der Eisfläche
  • das Betreten der Eisfläche während der Eisaufbereitung

§6
Der Aufenthalt und die Nutzung aller Einrichtungen, insbesondere der Eisfläche, im Eislaufcenter Wesel geschieht auf eigene Gefahr.
Für Sach- und Körperschäden sowie für Diebstahl persönlicher Gegenstände wird keinerlei Haftung übernommen.

§7
Das Personal des Eislaufcenter Wesel übt gegenüber allen Gästen das Hausrecht aus. Den Anordnungen des Personals ist unbedient Folge zu leisten. Gäste, die gegen die Hallen- und Eislaufordnung verstoßen, können vom Besuch des Eislaufcenter Wesel ausgeschlossen werden. In besonderen Fällen kann auch ein befristetes bzw. unbefristetes Hausverbot ausgesprichen werden.
Eintrittspreise und Verleihgebühren werden nicht erstattet.

§8
Teile der Eisfläche können durch das Personal von der allgemeinen Lauffläche abgetrennt werden. Es findet keine Reduzierung des Eintrittspreises statt.

§9
Bei vorzeitiger Beendigung der Laufzeit wegen ungewöhnlicher Umstände (z. B. technischer Defekt) oder im Falle von höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises und der Verleihgebühren.

§10
Jeder Gast haftet für Schäden an den Einrichtungen des Eislaufcenter Wesel, die er durch unsachgemäße Behandlung oder durch eine ordnungswidrige Nutzung verursacht hat in voller Höhe. Bei Schäden, welche durch Minderjährige verursacht wurden, haften die Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreter. Sachbeschädigungen können zur Anzeige gebracht werden.

§11
Das Eislaufcenter Wesel behält sich das Recht der visuellen Aufzeichnungen vor. Mit dem Besuch des Eislaufcenter Wesel erklären Sie sich einverstanden, dass Ihr Bild möglicherweise in öffentlich zugänglichen Medien verbreitet wird.

§12
Das Fotografieren oder Filmen fremder Personen oder Gruppen durch Gäste des Eislaufcenter Wesel ist ohne deren Einwilligung nicht gestatte. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren oder Filmen der vorherigen Genehmigung des Betreibers.

§13
Beim Verleih der Lauflernhilfen für Kinder haben die Erziehungsberechtigten bzw. Aufsichtspersonen bei den Kindern zu bleiben. Nur Kinder bis 5 Jahren, welche noch nicht eislaufen können, dürfen diese Lauflernhilfen benutzen. Das Personal behält sich vor, bei Verstoß die Lauflernhilfe ohne eine Erstattung der Leihgebühr wieder einzuziehen.


Für Wünsche und Anregungen stehen Ihnen unserer Personal gerne zur Verfügung.

Stand: 12.08.2023
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